AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hagmann Produkte AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Grundsatz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hagmann Produkte AG („Hagmann Produkte AG") und ihren Kunden („Kunde") für den Bezug von Produkten (Reinigungs- und Desinfektionsmittel) und/oder Dienstleistungen (Servicemodule) abschliessend, soweit sie den Bedingungen in der schriftlichen Offerte von Hagmann Produkte AG nicht entgegenstehen. Sie gehen allfällig anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor, ausser Hagmann Produkte AG hätte solche ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
II. Verkaufsbedingungen / Bezug von Produkten
2. Vertragsabschluss
2.1 Grundlage der Bestellung bildet die Offerte oder eine gültige Preisliste der Hagmann Produkte, welche insbesondere den Kaufgegenstand und dessen Kaufpreis definiert. Mit der Bestellung durch den Kunden, welcher die Bezugsmenge definiert, wird der Vertragsabschluss verbindlich.
2.2 Eine schriftliche Bestätigung der Bestellung durch Hagmann Produkte AG erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden; sie ist durch den Kunden nach Eingang zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen.
2.3 Ohne ausdrücklichen Widerspruch des Kunden erfolgt der Versand von Rechnungen ausschliesslich in elektronischer Form an eine vom Kunden zu bestimmende E-Mail-Adresse. Der Aufwand für eine postalische Zustellung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Lieferung und Annahme
3.1 Hagmann Produkte AG setzt alles daran, die genannten Lieferfristen einzuhalten. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, die Hagmann Produkte AG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, aber auch bei verspäteter Lieferung von Zulieferern der Hagmann Produkte AG, verlängern sich die Lieferfristen (unabhängig davon, ob es sich um unverbindliche oder ausnahmsweise als verbindlich vereinbarte Lieferfristen handelt) ohne weiteres.
3.2 Hagmann Produkte AG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Lieferung innerhalb der gesetzten Frist ausserordentlich erschwert oder unmöglich werden. Lieferverzögerungen geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Teillieferungen sind zulässig.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Lieferung diese anzunehmen, unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Arbeitstagen (Eingang bei Hagmann Produkte AG), schriftlich bei Hagmann Produkte AG zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 8 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Hagmann Produkte AG zu rügen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Erfüllungsort und Gefahrtragung
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die Lieferung als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn der Kaufgegenstand die Geschäftsräume von Hagmann Produkte AG oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten von Hagmann Produkte AG verlassen hat. Werden ICC Incoterms verwendet, so gelten die jeweils aktuellen offiziellen Anwendungsregeln der ICC (International Chamber of Commerce) als integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde alleine für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Handhabung, dem Umgang oder dem Handel mit Chemikalien bzw. Gefahrengut verantwortlich. Der Kunde bestätigt, die entsprechende Gesetzgebung (z.B. ADR, Chemikaliengesetz, Umweltschutzgesetz, Lebensmittelgesetz, Gewässerschutzgesetz, Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, etc.) sowie die einschlägigen Verordnungen zu kennen und einzuhalten.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Hagmann Produkte AG wird nach eigener Wahl entweder mangelhafte Produkte zurücknehmen und durch mangelfreie Ware ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.2 Allfällige Beratungen zur Anwendung der erworbenen Produkte (z.B. Dosierungen, Konzentrationen oder Vorsichtsmassnahmen) erfolgen durch Hagmann Produkte AG nach bestem Wissen und als Kulanzleistung, jedoch unverbindlich.
5.3 Die Haftung für einen allfälligen Schaden beim Kunden aufgrund verlängerter Lieferfristen oder eines Vertragsrücktritts und jede über die in vorstehender Ziff. 5.1 umschriebene Gewährleistung, sind – innerhalb der gesetzlichen Schranken – wegbedungen. Insbesondere haftet Hagmann Produkte AG nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, Verlust an Aufträgen, etc.), Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch den Kaufgegenstand selbst oder dessen Gebrauch oder durch Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften oder Vorschriften der Chemikaliengesetzgebung entstehen, oder für Drittpersonen bzw. Hilfspersonen.
Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht für Absicht und grobe Fahrlässigkeit seitens Hagmann Produkte AG.
6. Preise und Konditionen
6.1 Sämtliche Preisangaben stützen sich auf die bei Offertstellung (Webshop) herrschenden Kostenfaktoren. Ergeben sich nach Bestellung und vor Lieferung Erhöhungen der Beschaffungskosten durch Preisaufschläge bei Zulieferanten, durch (zusätzliche) fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transport- oder Versicherungskosten, stärkere Währungsschwankungen oder ähnliches, so behält sich Hagmann Produkte AG eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten. Anstelle einer Preisanpassung behält Hagmann Produkte AG sich vor, vom Vertrag zurückzutreten und eine neue Offerte zu unterbreiten.
6.2 Hagmann Produkte AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Fehlen derartige Sicherheiten, ist Hagmann Produkte AG in begründeten Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Leihgebinde
Container, Fässer, Kunststoffpaletten, Drumtainer und Paloxen stehen den Kunden als Leihgebinde zur Verfügung. Nicht zurückgegebene Leihgebinde werden in Rechnung gestellt. Hagmann Produkte AG behält sich vor, für die Gebinde ein Depot zu verlangen. Durch den Kunden sind für die Rückführung Hagmann Produkte AG Leihgebinde klar von Fremdgebinden zu separieren.
Werden dem Transportunternehmen vom Kunden Fremdgebinde mitgegeben, so werden diese unter Kostenfolge an den Kunden zurückgesendet.
III. Allgemeine Bedingungen für Dienstleistungen Hagmann Produkte AG
8. Dienstleistungen
8.1 Hagmann Produkte AG bietet dem Kunden zusätzlich zum Kauf der Produkte (Kapitel II. der AGB) unter dem Begriff „Hagmann Produkte Services" optionale Dienstleistungen, wie Schulungen und Beratungen an.
8.2 Die Dienstleistungen können vom Kunden einzeln oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit einem Produktekauf bezogen werden. Der konkrete Bedarf des Kunden und damit der Leistungsumfang von Hagmann Produkte AG sowie die Gegenleistung des Kunden werden gemeinsam erarbeitet und schriftlich festgehalten. Es gelten die allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen Hagmann Produkte AG (Kapitel III. der AGB) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel IV. der AGB) sowie soweit sinnvoll sinngemäss die allgemeinen Verkaufsbedingungen (Kapitel II. der AGB).
9. Preise und Konditionen
9.1 Hagmann Produkte AG stellt dem Kunden in der Regel entsprechend der erbrachten Dienstleistung Rechnung.
9.2 Zusätzlich stellt Hagmann Produkte AG dem Kunden die in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen effektiv angefallenen Spesen (z.B. für Reise, Verpflegung und Übernachtung) sowie Auslagen für Leistungen Dritter (z.B. für Behörden, Experten) in Rechnung. Soweit erforderlich, stellt Hagmann Produkte AG Mehrwertsteuern in gesetzlich vorgeschriebener Höhe in Rechnung.
9.3 Honorarschätzungen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Kalkulation getroffenen Annahmen abgegeben. Falls unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu höheren Kosten führen, wird Hagmann Produkte AG den Kunden sobald als möglich über Gründe und Umfang in Kenntnis setzen. In diesem Fall werden die Kosten für die Dienstleistung nach Aufwand in Rechnung gestellt nach Massgabe der dann gültigen Stundensätze.
10. Ergebnisse der Dienstleistung / Umsetzung
10.1 Nach Beendigung der Dienstleistung gibt Hagmann Produkte AG auf Aufforderung des Kunden hin sämtliche Unterlagen, Daten etc., welche im Eigentum des Kunden stehen, diesem wieder heraus. Hagmann Produkte AG ist berechtigt, Kopien zu erstellen. Hagmann Produkte AG behält sich jedoch vor, daran ein allfälliges Retentionsrecht geltend zu machen.
10.2 Hagmann Produkte AG übergibt dem Kunden die Ergebnisse ihrer Dienstleistungen (Berichte, Konzepte, Pläne, etc.) schriftlich oder in elektronischer Form. Diese sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Entwürfe, Zwischenberichte oder mündliche Auskünfte können Abweichungen von den unterzeichneten Dokumenten enthalten und sind nicht verbindlich. Die Arbeitspapiere sind Eigentum von Hagmann Produkte AG und müssen dem Kunden nicht herausgegeben werden.
10.3 Der Kunde darf die Ergebnisse der Dienstleistungen von Hagmann Produkte AG nur für sich selbst und zum angegebenen Zweck nutzen. Die Ergebnisse der Dienstleistungen dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Hagmann Produkte AG Dritten nicht zur Kenntnis gebracht oder übergeben werden.
10.4 Der Kunde trägt die Risiken, welche die Umsetzung der Empfehlungen und Lösungsvorschläge von Hagmann Produkte AG birgt. Für Schäden, welche aus der Umsetzung hervorgehen, kann der Kunde Hagmann Produkte AG nicht haftbar machen.
11. Urheberrechte
Die Urheberrechte an den im Rahmen von oder im Hinblick auf Schulungen und Ausbildungen erstellten bzw. abgegebenen Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form stehen ausschliesslich Hagmann Produkte AG zu.
12. Vertrauliche Informationen
Hagmann Produkte AG kann im Zusammenhang mit dem Erbringen ihrer Dienstleistungen vertrauliche Unterlagen oder Informationen über das Geschäft des Kunden erlangen. Hagmann Produkte AG legt vertrauliche Informationen, welche einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterstehen, nur offen, soweit sie dazu aufgrund von Gesetz oder behördlicher Verfügung verpflichtet wird, gegenüber Dritten soweit dies für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlich ist (z.B. beim Beizug von Dritten als Experten) oder gegenüber ihren Rechtsberatern und Versicherern.
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Rechnungen von Hagmann Produkte AG sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.2 Bei Zahlungsverzug ist Hagmann Produkte AG berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung zu verrechnen.
13.3 Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist von Hagmann Produkte AG schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Hagmann Produkte AG. Hagmann Produkte AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
15. Datenschutz
Hagmann Produkte AG verarbeitet Personendaten des Kunden im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Hagmann Produkte AG zu finden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Hagmann Produkte AG, unter Vorbehalt des zwingenden Gerichtsstands des Kunden.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
18. Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)
MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart "Kauf auf Rechnung" an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.
Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von POWERPAY. (powerpay.ch/de/agb).
